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   LAG Niedersachsen, 14.06.2006 - 8 Sa 332/06   

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https://dejure.org/2006,9907
LAG Niedersachsen, 14.06.2006 - 8 Sa 332/06 (https://dejure.org/2006,9907)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 14.06.2006 - 8 Sa 332/06 (https://dejure.org/2006,9907)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 14. Juni 2006 - 8 Sa 332/06 (https://dejure.org/2006,9907)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Auslegung des Begriffs Stammpersonal

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Begriff des Stammpersonals im Sinne des § 19 Ziff. 4 des Manteltarifvertrages für das Hotel- und Gaststättengewerbe in Niedersachsen vom 28. Juni 2000; Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrages

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begriff des Stammpersonals im Sinne des § 19 Ziff. 4 des Manteltarifvertrages für das Hotel- und Gaststättengewerbe in Niedersachsen vom 28. Juni 2000; Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrages

  • Judicialis

    MTV f. d. Hotel- und Gaststättengewerbe § 19 Ziff. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begriff des Stammpersonals im Hotel- und Gaststättengewerbe

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • doczz.com.br (Leitsatz)

    Auslegung des Begriffs Stammpersonal in § 19 Ziff. 4 des MTV f.d. Hotel- und Gaststättengewerbe

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 22.09.2005 - 6 AZR 607/04

    Kündigung vor Ablauf der Wartezeit; Betriebsratsanhörung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 14.06.2006 - 8 Sa 332/06
    Stellt man auf den allgemeinen Sprachgebrauch ab, ist festzustellen, dass der Begriff Stammpersonal von den Gerichten - soweit ersichtlich - ohne weitere Begründung dann gewählt wird, wenn es die Arbeitnehmerschaft betrifft, die ohne Unterbrechung seit längerem im Betrieb beschäftigt wird; er wird in Abgrenzung zu befristet Beschäftigten oder Leiharbeitnehmern benutzt, die seit längerer Zeit festangestellt sind (vgl. hierzu BAG vom 22.09.2005 - 6 AZR 607/04 - NZA 2006, 429-431 (red. Leitsatz und Gründe); LAG Niedersachsen vom 03.02.2006 - 10 Sa 1378/05 B - n.v.; LAG Schleswig-Holstein vom 21.03.2006 - 5 TaBV 45/05 - DB 2006, 1224 (Leitsatz), welches von Stammpersonal im Zusammenhang mit Dauerarbeitsplätzen spricht; BAG vom 25.01.2005 - 9 AZR 44/04 - AP Nr. 22 zu § 1 AEntG (Leitsatz 1-6 und Gründe; vom 22.01.2003 - 4 AZR 517/01 - n.v.; vom 15.02.2006 - 7 AZR 232/05 - BAGE 00, 0 noch n.v., hier grenzt das BAG Stammpersonal von befristeter Beschäftigung ab; BAG vom 25.01.2005 - 1 ABR 61/03 - AP Nr. 48 zu § 99 BetrVG 1972 Einstellung (Leitsatz 1-2 und Gründe), hier grenzt das BAG Stammarbeitskraft von Leiharbeitnehmern ab).
  • BAG, 25.01.2005 - 1 ABR 61/03

    Mitbestimmung bei der Übernahme von Leiharbeitnehmern

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 14.06.2006 - 8 Sa 332/06
    Stellt man auf den allgemeinen Sprachgebrauch ab, ist festzustellen, dass der Begriff Stammpersonal von den Gerichten - soweit ersichtlich - ohne weitere Begründung dann gewählt wird, wenn es die Arbeitnehmerschaft betrifft, die ohne Unterbrechung seit längerem im Betrieb beschäftigt wird; er wird in Abgrenzung zu befristet Beschäftigten oder Leiharbeitnehmern benutzt, die seit längerer Zeit festangestellt sind (vgl. hierzu BAG vom 22.09.2005 - 6 AZR 607/04 - NZA 2006, 429-431 (red. Leitsatz und Gründe); LAG Niedersachsen vom 03.02.2006 - 10 Sa 1378/05 B - n.v.; LAG Schleswig-Holstein vom 21.03.2006 - 5 TaBV 45/05 - DB 2006, 1224 (Leitsatz), welches von Stammpersonal im Zusammenhang mit Dauerarbeitsplätzen spricht; BAG vom 25.01.2005 - 9 AZR 44/04 - AP Nr. 22 zu § 1 AEntG (Leitsatz 1-6 und Gründe; vom 22.01.2003 - 4 AZR 517/01 - n.v.; vom 15.02.2006 - 7 AZR 232/05 - BAGE 00, 0 noch n.v., hier grenzt das BAG Stammpersonal von befristeter Beschäftigung ab; BAG vom 25.01.2005 - 1 ABR 61/03 - AP Nr. 48 zu § 99 BetrVG 1972 Einstellung (Leitsatz 1-2 und Gründe), hier grenzt das BAG Stammarbeitskraft von Leiharbeitnehmern ab).
  • BAG, 15.02.2006 - 7 AZR 232/05

    Wirksamkeit - Befristung - Arbeitsverhältnis

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 14.06.2006 - 8 Sa 332/06
    Stellt man auf den allgemeinen Sprachgebrauch ab, ist festzustellen, dass der Begriff Stammpersonal von den Gerichten - soweit ersichtlich - ohne weitere Begründung dann gewählt wird, wenn es die Arbeitnehmerschaft betrifft, die ohne Unterbrechung seit längerem im Betrieb beschäftigt wird; er wird in Abgrenzung zu befristet Beschäftigten oder Leiharbeitnehmern benutzt, die seit längerer Zeit festangestellt sind (vgl. hierzu BAG vom 22.09.2005 - 6 AZR 607/04 - NZA 2006, 429-431 (red. Leitsatz und Gründe); LAG Niedersachsen vom 03.02.2006 - 10 Sa 1378/05 B - n.v.; LAG Schleswig-Holstein vom 21.03.2006 - 5 TaBV 45/05 - DB 2006, 1224 (Leitsatz), welches von Stammpersonal im Zusammenhang mit Dauerarbeitsplätzen spricht; BAG vom 25.01.2005 - 9 AZR 44/04 - AP Nr. 22 zu § 1 AEntG (Leitsatz 1-6 und Gründe; vom 22.01.2003 - 4 AZR 517/01 - n.v.; vom 15.02.2006 - 7 AZR 232/05 - BAGE 00, 0 noch n.v., hier grenzt das BAG Stammpersonal von befristeter Beschäftigung ab; BAG vom 25.01.2005 - 1 ABR 61/03 - AP Nr. 48 zu § 99 BetrVG 1972 Einstellung (Leitsatz 1-2 und Gründe), hier grenzt das BAG Stammarbeitskraft von Leiharbeitnehmern ab).
  • BAG, 25.01.2005 - 9 AZR 44/04

    Urlaubskassenverfahren des Baugewerbes - betrieblicher Geltungsbereich

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 14.06.2006 - 8 Sa 332/06
    Stellt man auf den allgemeinen Sprachgebrauch ab, ist festzustellen, dass der Begriff Stammpersonal von den Gerichten - soweit ersichtlich - ohne weitere Begründung dann gewählt wird, wenn es die Arbeitnehmerschaft betrifft, die ohne Unterbrechung seit längerem im Betrieb beschäftigt wird; er wird in Abgrenzung zu befristet Beschäftigten oder Leiharbeitnehmern benutzt, die seit längerer Zeit festangestellt sind (vgl. hierzu BAG vom 22.09.2005 - 6 AZR 607/04 - NZA 2006, 429-431 (red. Leitsatz und Gründe); LAG Niedersachsen vom 03.02.2006 - 10 Sa 1378/05 B - n.v.; LAG Schleswig-Holstein vom 21.03.2006 - 5 TaBV 45/05 - DB 2006, 1224 (Leitsatz), welches von Stammpersonal im Zusammenhang mit Dauerarbeitsplätzen spricht; BAG vom 25.01.2005 - 9 AZR 44/04 - AP Nr. 22 zu § 1 AEntG (Leitsatz 1-6 und Gründe; vom 22.01.2003 - 4 AZR 517/01 - n.v.; vom 15.02.2006 - 7 AZR 232/05 - BAGE 00, 0 noch n.v., hier grenzt das BAG Stammpersonal von befristeter Beschäftigung ab; BAG vom 25.01.2005 - 1 ABR 61/03 - AP Nr. 48 zu § 99 BetrVG 1972 Einstellung (Leitsatz 1-2 und Gründe), hier grenzt das BAG Stammarbeitskraft von Leiharbeitnehmern ab).
  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 14.06.2006 - 8 Sa 332/06
    Im Zweifel ist die Tarifauslegung zu wählen, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Lösungen führt (BAG 20. April 1994 - 10 AZR 276/93 - AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 11; 4. Juni 2003 - 10 AZR 579/02 - BAGE 106, 225; 12. September 1984 - 4 AZR 336/82 - BAGE 46, 308; 30.09.1999 - 6 AZR 130/98 - NZA 2000, 547 bis 551).
  • BAG, 20.04.1994 - 10 AZR 276/93

    Heimzulage für Angestellte im Sozial- und Erziehungsdienst

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 14.06.2006 - 8 Sa 332/06
    Im Zweifel ist die Tarifauslegung zu wählen, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Lösungen führt (BAG 20. April 1994 - 10 AZR 276/93 - AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 11; 4. Juni 2003 - 10 AZR 579/02 - BAGE 106, 225; 12. September 1984 - 4 AZR 336/82 - BAGE 46, 308; 30.09.1999 - 6 AZR 130/98 - NZA 2000, 547 bis 551).
  • BAG, 30.09.1999 - 6 AZR 130/98

    Rückzahlung von Krankenbezügen nach Rentenbewilligung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 14.06.2006 - 8 Sa 332/06
    Im Zweifel ist die Tarifauslegung zu wählen, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Lösungen führt (BAG 20. April 1994 - 10 AZR 276/93 - AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 11; 4. Juni 2003 - 10 AZR 579/02 - BAGE 106, 225; 12. September 1984 - 4 AZR 336/82 - BAGE 46, 308; 30.09.1999 - 6 AZR 130/98 - NZA 2000, 547 bis 551).
  • BAG, 04.06.2003 - 10 AZR 579/02

    Pflegezulage - Kranke in geriatrischen Abteilungen

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 14.06.2006 - 8 Sa 332/06
    Im Zweifel ist die Tarifauslegung zu wählen, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Lösungen führt (BAG 20. April 1994 - 10 AZR 276/93 - AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 11; 4. Juni 2003 - 10 AZR 579/02 - BAGE 106, 225; 12. September 1984 - 4 AZR 336/82 - BAGE 46, 308; 30.09.1999 - 6 AZR 130/98 - NZA 2000, 547 bis 551).
  • LAG Schleswig-Holstein, 21.03.2006 - 5 TaBV 45/05

    Jugend- und Auszubildendenvertreter, Ausbildungsende, Übernahme, Übernahme in ein

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 14.06.2006 - 8 Sa 332/06
    Stellt man auf den allgemeinen Sprachgebrauch ab, ist festzustellen, dass der Begriff Stammpersonal von den Gerichten - soweit ersichtlich - ohne weitere Begründung dann gewählt wird, wenn es die Arbeitnehmerschaft betrifft, die ohne Unterbrechung seit längerem im Betrieb beschäftigt wird; er wird in Abgrenzung zu befristet Beschäftigten oder Leiharbeitnehmern benutzt, die seit längerer Zeit festangestellt sind (vgl. hierzu BAG vom 22.09.2005 - 6 AZR 607/04 - NZA 2006, 429-431 (red. Leitsatz und Gründe); LAG Niedersachsen vom 03.02.2006 - 10 Sa 1378/05 B - n.v.; LAG Schleswig-Holstein vom 21.03.2006 - 5 TaBV 45/05 - DB 2006, 1224 (Leitsatz), welches von Stammpersonal im Zusammenhang mit Dauerarbeitsplätzen spricht; BAG vom 25.01.2005 - 9 AZR 44/04 - AP Nr. 22 zu § 1 AEntG (Leitsatz 1-6 und Gründe; vom 22.01.2003 - 4 AZR 517/01 - n.v.; vom 15.02.2006 - 7 AZR 232/05 - BAGE 00, 0 noch n.v., hier grenzt das BAG Stammpersonal von befristeter Beschäftigung ab; BAG vom 25.01.2005 - 1 ABR 61/03 - AP Nr. 48 zu § 99 BetrVG 1972 Einstellung (Leitsatz 1-2 und Gründe), hier grenzt das BAG Stammarbeitskraft von Leiharbeitnehmern ab).
  • LAG Niedersachsen, 03.02.2006 - 10 Sa 1378/05

    Doppelte Berücksichtigung der Zeit der Verwendung eines Beamten aus dem früheren

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 14.06.2006 - 8 Sa 332/06
    Stellt man auf den allgemeinen Sprachgebrauch ab, ist festzustellen, dass der Begriff Stammpersonal von den Gerichten - soweit ersichtlich - ohne weitere Begründung dann gewählt wird, wenn es die Arbeitnehmerschaft betrifft, die ohne Unterbrechung seit längerem im Betrieb beschäftigt wird; er wird in Abgrenzung zu befristet Beschäftigten oder Leiharbeitnehmern benutzt, die seit längerer Zeit festangestellt sind (vgl. hierzu BAG vom 22.09.2005 - 6 AZR 607/04 - NZA 2006, 429-431 (red. Leitsatz und Gründe); LAG Niedersachsen vom 03.02.2006 - 10 Sa 1378/05 B - n.v.; LAG Schleswig-Holstein vom 21.03.2006 - 5 TaBV 45/05 - DB 2006, 1224 (Leitsatz), welches von Stammpersonal im Zusammenhang mit Dauerarbeitsplätzen spricht; BAG vom 25.01.2005 - 9 AZR 44/04 - AP Nr. 22 zu § 1 AEntG (Leitsatz 1-6 und Gründe; vom 22.01.2003 - 4 AZR 517/01 - n.v.; vom 15.02.2006 - 7 AZR 232/05 - BAGE 00, 0 noch n.v., hier grenzt das BAG Stammpersonal von befristeter Beschäftigung ab; BAG vom 25.01.2005 - 1 ABR 61/03 - AP Nr. 48 zu § 99 BetrVG 1972 Einstellung (Leitsatz 1-2 und Gründe), hier grenzt das BAG Stammarbeitskraft von Leiharbeitnehmern ab).
  • BAG, 22.01.2003 - 4 AZR 517/01

    Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit

  • LAG Hessen, 02.06.2016 - 5 TaBV 200/15

    Der in § 1 Abs. 1 S. 2 AÜG aufgenommene Begriff "vorübergehend' ist dahingehend

    Dies gilt unabhängig davon, ob die befristet beschäftigten Arbeitnehmer als Stammarbeitnehmer zu qualifizieren sind (vgl. zum Begriff: LAG Niedersachen 14.06.2006 - 8 Sa 332/06 - Rn. 31, zitiert nach juris).
  • LAG Hessen, 02.06.2016 - 5 TaBV 204/15

    Der in § 1 Abs. 1 S. 2 AÜG aufgenommene Begriff "vorübergehend' ist dahingehend

    Dies gilt unabhängig davon, ob die befristet beschäftigten Arbeitnehmer als Stammarbeitnehmer zu qualifizieren sind (vgl. zum Begriff: LAG Niedersachen 14.06.2006 - 8 Sa 332/06 - Rn. 31, zitiert nach juris).
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