Rechtsprechung
LAG Niedersachsen, 14.06.2006 - 8 Sa 332/06 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
Auslegung des Begriffs Stammpersonal
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Begriff des Stammpersonals im Sinne des § 19 Ziff. 4 des Manteltarifvertrages für das Hotel- und Gaststättengewerbe in Niedersachsen vom 28. Juni 2000; Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrages
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Begriff des Stammpersonals im Sinne des § 19 Ziff. 4 des Manteltarifvertrages für das Hotel- und Gaststättengewerbe in Niedersachsen vom 28. Juni 2000; Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrages
- Judicialis
MTV f. d. Hotel- und Gaststättengewerbe § 19 Ziff. 4
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Begriff des Stammpersonals im Hotel- und Gaststättengewerbe
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- doczz.com.br (Leitsatz)
Auslegung des Begriffs Stammpersonal in § 19 Ziff. 4 des MTV f.d. Hotel- und Gaststättengewerbe
Verfahrensgang
- ArbG Stade, 07.02.2006 - 1 Ca 705/05
- LAG Niedersachsen, 14.06.2006 - 8 Sa 332/06
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (11)
- BAG, 22.09.2005 - 6 AZR 607/04
Kündigung vor Ablauf der Wartezeit; Betriebsratsanhörung
Auszug aus LAG Niedersachsen, 14.06.2006 - 8 Sa 332/06
Stellt man auf den allgemeinen Sprachgebrauch ab, ist festzustellen, dass der Begriff Stammpersonal von den Gerichten - soweit ersichtlich - ohne weitere Begründung dann gewählt wird, wenn es die Arbeitnehmerschaft betrifft, die ohne Unterbrechung seit längerem im Betrieb beschäftigt wird; er wird in Abgrenzung zu befristet Beschäftigten oder Leiharbeitnehmern benutzt, die seit längerer Zeit festangestellt sind (vgl. hierzu BAG vom 22.09.2005 - 6 AZR 607/04 - NZA 2006, 429-431 (red. Leitsatz und Gründe); LAG Niedersachsen vom 03.02.2006 - 10 Sa 1378/05 B - n.v.; LAG Schleswig-Holstein vom 21.03.2006 - 5 TaBV 45/05 - DB 2006, 1224 (Leitsatz), welches von Stammpersonal im Zusammenhang mit Dauerarbeitsplätzen spricht; BAG vom 25.01.2005 - 9 AZR 44/04 - AP Nr. 22 zu § 1 AEntG (Leitsatz 1-6 und Gründe; vom 22.01.2003 - 4 AZR 517/01 - n.v.; vom 15.02.2006 - 7 AZR 232/05 - BAGE 00, 0 noch n.v., hier grenzt das BAG Stammpersonal von befristeter Beschäftigung ab; BAG vom 25.01.2005 - 1 ABR 61/03 - AP Nr. 48 zu § 99 BetrVG 1972 Einstellung (Leitsatz 1-2 und Gründe), hier grenzt das BAG Stammarbeitskraft von Leiharbeitnehmern ab). - BAG, 25.01.2005 - 1 ABR 61/03
Mitbestimmung bei der Übernahme von Leiharbeitnehmern
Auszug aus LAG Niedersachsen, 14.06.2006 - 8 Sa 332/06
Stellt man auf den allgemeinen Sprachgebrauch ab, ist festzustellen, dass der Begriff Stammpersonal von den Gerichten - soweit ersichtlich - ohne weitere Begründung dann gewählt wird, wenn es die Arbeitnehmerschaft betrifft, die ohne Unterbrechung seit längerem im Betrieb beschäftigt wird; er wird in Abgrenzung zu befristet Beschäftigten oder Leiharbeitnehmern benutzt, die seit längerer Zeit festangestellt sind (vgl. hierzu BAG vom 22.09.2005 - 6 AZR 607/04 - NZA 2006, 429-431 (red. Leitsatz und Gründe); LAG Niedersachsen vom 03.02.2006 - 10 Sa 1378/05 B - n.v.; LAG Schleswig-Holstein vom 21.03.2006 - 5 TaBV 45/05 - DB 2006, 1224 (Leitsatz), welches von Stammpersonal im Zusammenhang mit Dauerarbeitsplätzen spricht; BAG vom 25.01.2005 - 9 AZR 44/04 - AP Nr. 22 zu § 1 AEntG (Leitsatz 1-6 und Gründe; vom 22.01.2003 - 4 AZR 517/01 - n.v.; vom 15.02.2006 - 7 AZR 232/05 - BAGE 00, 0 noch n.v., hier grenzt das BAG Stammpersonal von befristeter Beschäftigung ab; BAG vom 25.01.2005 - 1 ABR 61/03 - AP Nr. 48 zu § 99 BetrVG 1972 Einstellung (Leitsatz 1-2 und Gründe), hier grenzt das BAG Stammarbeitskraft von Leiharbeitnehmern ab). - BAG, 15.02.2006 - 7 AZR 232/05
Wirksamkeit - Befristung - Arbeitsverhältnis
Auszug aus LAG Niedersachsen, 14.06.2006 - 8 Sa 332/06
Stellt man auf den allgemeinen Sprachgebrauch ab, ist festzustellen, dass der Begriff Stammpersonal von den Gerichten - soweit ersichtlich - ohne weitere Begründung dann gewählt wird, wenn es die Arbeitnehmerschaft betrifft, die ohne Unterbrechung seit längerem im Betrieb beschäftigt wird; er wird in Abgrenzung zu befristet Beschäftigten oder Leiharbeitnehmern benutzt, die seit längerer Zeit festangestellt sind (vgl. hierzu BAG vom 22.09.2005 - 6 AZR 607/04 - NZA 2006, 429-431 (red. Leitsatz und Gründe); LAG Niedersachsen vom 03.02.2006 - 10 Sa 1378/05 B - n.v.; LAG Schleswig-Holstein vom 21.03.2006 - 5 TaBV 45/05 - DB 2006, 1224 (Leitsatz), welches von Stammpersonal im Zusammenhang mit Dauerarbeitsplätzen spricht; BAG vom 25.01.2005 - 9 AZR 44/04 - AP Nr. 22 zu § 1 AEntG (Leitsatz 1-6 und Gründe; vom 22.01.2003 - 4 AZR 517/01 - n.v.; vom 15.02.2006 - 7 AZR 232/05 - BAGE 00, 0 noch n.v., hier grenzt das BAG Stammpersonal von befristeter Beschäftigung ab; BAG vom 25.01.2005 - 1 ABR 61/03 - AP Nr. 48 zu § 99 BetrVG 1972 Einstellung (Leitsatz 1-2 und Gründe), hier grenzt das BAG Stammarbeitskraft von Leiharbeitnehmern ab).
- BAG, 25.01.2005 - 9 AZR 44/04
Urlaubskassenverfahren des Baugewerbes - betrieblicher Geltungsbereich
Auszug aus LAG Niedersachsen, 14.06.2006 - 8 Sa 332/06
Stellt man auf den allgemeinen Sprachgebrauch ab, ist festzustellen, dass der Begriff Stammpersonal von den Gerichten - soweit ersichtlich - ohne weitere Begründung dann gewählt wird, wenn es die Arbeitnehmerschaft betrifft, die ohne Unterbrechung seit längerem im Betrieb beschäftigt wird; er wird in Abgrenzung zu befristet Beschäftigten oder Leiharbeitnehmern benutzt, die seit längerer Zeit festangestellt sind (vgl. hierzu BAG vom 22.09.2005 - 6 AZR 607/04 - NZA 2006, 429-431 (red. Leitsatz und Gründe); LAG Niedersachsen vom 03.02.2006 - 10 Sa 1378/05 B - n.v.; LAG Schleswig-Holstein vom 21.03.2006 - 5 TaBV 45/05 - DB 2006, 1224 (Leitsatz), welches von Stammpersonal im Zusammenhang mit Dauerarbeitsplätzen spricht; BAG vom 25.01.2005 - 9 AZR 44/04 - AP Nr. 22 zu § 1 AEntG (Leitsatz 1-6 und Gründe; vom 22.01.2003 - 4 AZR 517/01 - n.v.; vom 15.02.2006 - 7 AZR 232/05 - BAGE 00, 0 noch n.v., hier grenzt das BAG Stammpersonal von befristeter Beschäftigung ab; BAG vom 25.01.2005 - 1 ABR 61/03 - AP Nr. 48 zu § 99 BetrVG 1972 Einstellung (Leitsatz 1-2 und Gründe), hier grenzt das BAG Stammarbeitskraft von Leiharbeitnehmern ab). - BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82
Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung
Auszug aus LAG Niedersachsen, 14.06.2006 - 8 Sa 332/06
Im Zweifel ist die Tarifauslegung zu wählen, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Lösungen führt (BAG 20. April 1994 - 10 AZR 276/93 - AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 11; 4. Juni 2003 - 10 AZR 579/02 - BAGE 106, 225; 12. September 1984 - 4 AZR 336/82 - BAGE 46, 308; 30.09.1999 - 6 AZR 130/98 - NZA 2000, 547 bis 551). - BAG, 20.04.1994 - 10 AZR 276/93
Heimzulage für Angestellte im Sozial- und Erziehungsdienst
Auszug aus LAG Niedersachsen, 14.06.2006 - 8 Sa 332/06
Im Zweifel ist die Tarifauslegung zu wählen, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Lösungen führt (BAG 20. April 1994 - 10 AZR 276/93 - AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 11; 4. Juni 2003 - 10 AZR 579/02 - BAGE 106, 225; 12. September 1984 - 4 AZR 336/82 - BAGE 46, 308; 30.09.1999 - 6 AZR 130/98 - NZA 2000, 547 bis 551). - BAG, 30.09.1999 - 6 AZR 130/98
Rückzahlung von Krankenbezügen nach Rentenbewilligung
Auszug aus LAG Niedersachsen, 14.06.2006 - 8 Sa 332/06
Im Zweifel ist die Tarifauslegung zu wählen, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Lösungen führt (BAG 20. April 1994 - 10 AZR 276/93 - AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 11; 4. Juni 2003 - 10 AZR 579/02 - BAGE 106, 225; 12. September 1984 - 4 AZR 336/82 - BAGE 46, 308; 30.09.1999 - 6 AZR 130/98 - NZA 2000, 547 bis 551). - BAG, 04.06.2003 - 10 AZR 579/02
Pflegezulage - Kranke in geriatrischen Abteilungen
Auszug aus LAG Niedersachsen, 14.06.2006 - 8 Sa 332/06
Im Zweifel ist die Tarifauslegung zu wählen, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Lösungen führt (BAG 20. April 1994 - 10 AZR 276/93 - AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 11; 4. Juni 2003 - 10 AZR 579/02 - BAGE 106, 225; 12. September 1984 - 4 AZR 336/82 - BAGE 46, 308; 30.09.1999 - 6 AZR 130/98 - NZA 2000, 547 bis 551). - LAG Schleswig-Holstein, 21.03.2006 - 5 TaBV 45/05
Jugend- und Auszubildendenvertreter, Ausbildungsende, Übernahme, Übernahme in ein …
Auszug aus LAG Niedersachsen, 14.06.2006 - 8 Sa 332/06
Stellt man auf den allgemeinen Sprachgebrauch ab, ist festzustellen, dass der Begriff Stammpersonal von den Gerichten - soweit ersichtlich - ohne weitere Begründung dann gewählt wird, wenn es die Arbeitnehmerschaft betrifft, die ohne Unterbrechung seit längerem im Betrieb beschäftigt wird; er wird in Abgrenzung zu befristet Beschäftigten oder Leiharbeitnehmern benutzt, die seit längerer Zeit festangestellt sind (vgl. hierzu BAG vom 22.09.2005 - 6 AZR 607/04 - NZA 2006, 429-431 (red. Leitsatz und Gründe); LAG Niedersachsen vom 03.02.2006 - 10 Sa 1378/05 B - n.v.; LAG Schleswig-Holstein vom 21.03.2006 - 5 TaBV 45/05 - DB 2006, 1224 (Leitsatz), welches von Stammpersonal im Zusammenhang mit Dauerarbeitsplätzen spricht; BAG vom 25.01.2005 - 9 AZR 44/04 - AP Nr. 22 zu § 1 AEntG (Leitsatz 1-6 und Gründe; vom 22.01.2003 - 4 AZR 517/01 - n.v.; vom 15.02.2006 - 7 AZR 232/05 - BAGE 00, 0 noch n.v., hier grenzt das BAG Stammpersonal von befristeter Beschäftigung ab; BAG vom 25.01.2005 - 1 ABR 61/03 - AP Nr. 48 zu § 99 BetrVG 1972 Einstellung (Leitsatz 1-2 und Gründe), hier grenzt das BAG Stammarbeitskraft von Leiharbeitnehmern ab). - LAG Niedersachsen, 03.02.2006 - 10 Sa 1378/05
Doppelte Berücksichtigung der Zeit der Verwendung eines Beamten aus dem früheren …
Auszug aus LAG Niedersachsen, 14.06.2006 - 8 Sa 332/06
Stellt man auf den allgemeinen Sprachgebrauch ab, ist festzustellen, dass der Begriff Stammpersonal von den Gerichten - soweit ersichtlich - ohne weitere Begründung dann gewählt wird, wenn es die Arbeitnehmerschaft betrifft, die ohne Unterbrechung seit längerem im Betrieb beschäftigt wird; er wird in Abgrenzung zu befristet Beschäftigten oder Leiharbeitnehmern benutzt, die seit längerer Zeit festangestellt sind (vgl. hierzu BAG vom 22.09.2005 - 6 AZR 607/04 - NZA 2006, 429-431 (red. Leitsatz und Gründe); LAG Niedersachsen vom 03.02.2006 - 10 Sa 1378/05 B - n.v.; LAG Schleswig-Holstein vom 21.03.2006 - 5 TaBV 45/05 - DB 2006, 1224 (Leitsatz), welches von Stammpersonal im Zusammenhang mit Dauerarbeitsplätzen spricht; BAG vom 25.01.2005 - 9 AZR 44/04 - AP Nr. 22 zu § 1 AEntG (Leitsatz 1-6 und Gründe; vom 22.01.2003 - 4 AZR 517/01 - n.v.; vom 15.02.2006 - 7 AZR 232/05 - BAGE 00, 0 noch n.v., hier grenzt das BAG Stammpersonal von befristeter Beschäftigung ab; BAG vom 25.01.2005 - 1 ABR 61/03 - AP Nr. 48 zu § 99 BetrVG 1972 Einstellung (Leitsatz 1-2 und Gründe), hier grenzt das BAG Stammarbeitskraft von Leiharbeitnehmern ab). - BAG, 22.01.2003 - 4 AZR 517/01
Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit
- LAG Hessen, 02.06.2016 - 5 TaBV 200/15
Der in § 1 Abs. 1 S. 2 AÜG aufgenommene Begriff "vorübergehend' ist dahingehend …
Dies gilt unabhängig davon, ob die befristet beschäftigten Arbeitnehmer als Stammarbeitnehmer zu qualifizieren sind (vgl. zum Begriff: LAG Niedersachen 14.06.2006 - 8 Sa 332/06 - Rn. 31, zitiert nach juris). - LAG Hessen, 02.06.2016 - 5 TaBV 204/15
Der in § 1 Abs. 1 S. 2 AÜG aufgenommene Begriff "vorübergehend' ist dahingehend …
Dies gilt unabhängig davon, ob die befristet beschäftigten Arbeitnehmer als Stammarbeitnehmer zu qualifizieren sind (vgl. zum Begriff: LAG Niedersachen 14.06.2006 - 8 Sa 332/06 - Rn. 31, zitiert nach juris).